April 2020 Verleihung des akademischen Grades "Master of Mediation (MM)" durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität Hagen

März 2017 Wahl zum Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Mediation e.V.  (DGM)

August 2016 Veröffentlichung der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) im Bundesgestzblatt vom 31.8.2016

Juli 2016  Der Roland Rechtsreport hat sich erneut in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach mit der Einstellung der Bevölkerung gegenüber Mediation auseinandergesetzt. Demnach haben 68 % der Deutschen von der Möglichkeit einer Mediation gehört; für ein Drittel der Deutschen hingegen ist die Mediation noch unbekannt. Die Möglichkeiten einer Mediation sind insbesondere in höheren Bildungsschichten bekannt: 83 % der Deutschen mit höherer Schulbildung kennen Mediation, bei Menschen mit mittlerer Schulbildung sind es 72 % und bei Menschen mit einfacher Schulbildung nur etwa die Hälfte.

Februar 2016: Ernennung zum Repräsentanten der Deutschen Stiftung Mediation für das Land NRW

Oktober 2015: Urteil des BGH vom 28.10.2015: Die Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung ist rechtsmissbräuchlich, wenn schon vor Einreichung des Güteantrages feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat (ZKM 2016, S. 32)

Oktober 2015: Urteil des BGH v. 28.10.2015: Die geltend gemachten Ansprüche sind in einem Güteantrag ausreichend individualisiert, wenn ein vorprozessuales Anspruchsschreiben beigefügt wird, das das Begehren des Antragstellers ausreichend erkennbar werden lässt und auf das in dem Antrag ausdrücklich Bezug genommen wird; endet ein Güteverfahren dadurch, dass der  Antragsgegner mitteilt, am Verfahren nicht teilzunehmen, so endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem die Gütestelle die Bekanntgabe dieser Mitteilung veranlasst (ZKM 2016, S. 31).

Oktober 2015: Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz schreibt ein Forschungsvorhaben zur Evaluierung des Mediationsgesetzes aus. Die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und die Situation der Aus- und Weiterbildung der Mediatoren soll beleuchtet werden.

Oktober 2015: Mitgliedschaft im Förderverein der Deutschen Stiftung Mediation e.V. und Beginn einer ehrenamtlichen Mitarbeit in der Deutschen Stiftung Mediation

September 2015: Im "Venture Capital Magazin" 9/2015, S. 22 erscheint der Beitrag "Mediation im Beteiligungsgeschäft: nichts für Weicheier", den ich gemeinsam mit Wolfgang Lubert geschrieben habe.

April 2015: Zur Vertiefung meiner theoretischen Kenntnisse über die Mediation habe ich an der Fernuniversität Hagen den Magisterstudiengang zum „Master of Mediation“ aufgenommen.

November 2014: In der Dach-Schriftenreihe, Bd. 43 (Zürich), zu dem Thema „Alternative Streitbeilegungsmechanismen, insbesondere Mediation“ erscheint mein Beitrag" Mediative Techniken – Waldorfkindergarten, Wundermittel oder effektive Verhandlungsführung?“

April 2014: Ich wurde von der Präsidentin des OLG Düsseldorf als Gütestelle im Sinne von § 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO anerkannt und kann damit die Durchführung von Güteverfahren anbieten.

 

März 2014: In der "Zeitschrift für die Mitarbeitervertretung" (3/2014) erscheint mein Beitrag als Co-Autor mit Jürgen Vogel "Schlichten ist besser als Richten"

 

März 2014: Das neue EU-Projekt "Go to mediation" will Unternehmen unterstützen, grenzüberschreitende geschäftliche Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen. Industrie- und Handelskammern sowie verschiedene Mediationszentren aus neun europäischen Ländern haben sich zu diesem Zweck zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, dass als Anlaufstelle für europäische Unternehmen und Wirtschaftsanwälte bei grenzüberschreitenden Mediationen in Zivil- und Handelsstreitigkeiten dienen soll. Nähere Informationen finden Sie hier: www.gotomediation.eu.

 

Anfang Februar 2014 wurde der Entwurf einer Rechtsverordnung über die Aus- und  Fortbildung von zertifizierten Mediatoren vorgestellt (ZMediatAusbV, Stand 31.01.2014, s.u.).

 

Am 1. Januar 2014 sind die ICC Mediation Rules in Kraft getreten, die die ICC ADR Rules abgelöst haben. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

ICC PM vom 5. Dezember 2013: "Immer mehr Unternehmen entscheiden sich in einem ersten Schritt für ein Mediationsverfahren, denn die Erfolgsquote ist hoch. Bei der ICC erreichen die Parteien jährlich in rund 75 Prozent der Fälle eine Einigung. Weiterer Vorteil: Gütliche Streitbelegungsverfahren sparen Zeit und Geld. Eine Einigung nach ICC-Regeln erfolgt durchschnittlich innerhalb von nur vier Monaten." Quelle: ICC

 

Ende November 2013 wurde ich zum Mitglied der ICC Commission on Arbitration and ADR berufen. Die ICC Commission hat über 900 Mitglieder in mehr als 90 Ländern, u.a. Rechtsanwälte, Schiedsrichter, Syndici und Jura-Professoren. Die Mitglieder der Commission werden von den National Committees benannt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Mit Urteil vom 8. August 2013 hat das Finanzgericht Düsseldorf (Az.  11 K 3540/12) entschieden, dass die Kosten für ein Schlichtungsverfahren einkommensteuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen seien. Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011, in dem die Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden, wird argumentiert, es könne dem Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil gereichen, wenn er den wirtschaftlich günstigeren Weg der Schlichtung einem Zivilprozess vorziehe.

 

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten.

 

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Verfahrensordnung Gütestelle
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§ 794 ZPO .pdf
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VO über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren
VO über die Aus- und Fortbildung von zer
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