Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist dabei eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt (Legaldefinition des § 1 Mediationsgesetz).

 

Der Mediator hilft den Parteien in einem festgelegte Abschnitte durchlaufenden Verfahren durch die Anwendung bestimmter Frage- und Kommunikationstechniken, ihre eigenen Positionen darzulegen und ihre persönlichen Interessen zu erläutern. Dadurch wird zum einen ein Prozess der Selbstreflexion angeregt, zum anderen wird der jeweils anderen Konfliktpartei ermöglicht, den Standpunkt des Gegners besser zu verstehen.

 

Auf der Grundlage dieses Klärungsprozesses leitet der Mediator die Parteien sodann an, eigenverantwortlich Lösungsansätze für ihren Konflikt zu erarbeiten. In einem weiteren Schritt werden die Lösungsansätze herausgearbeitet, die den beiderseitigen Interessen der Parteien entsprechen. Wenn dies alles gelingt, steht am Ende eine Vereinbarung, in der die Parteien die Beilegung ihres Konfliktes einvernehmlich regeln.